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Stellungnahme zum Klimagesetz (KliG)

20. Oktober 2026

Ministerialentwurf 137/ME XXVIII. GP – Stellungnahme des Ökosozialen Forums Österreich & Europa

Borkenkäfer-zerfressender Wald mit Türe, die zu einem gesunden Wald führt

Das Ökosoziale Forum begrüßt, dass Österreich wieder einen gesetzlichen Rahmen für seine Klimapolitik erhält. Die Höchstmengen für Treibhausgasemissionen im Klimaschutzgesetz endeten mit 2020; seither fehlt Österreich ein gesetzlicher Zielpfad. Der Entwurf verbindet Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft in einem Gesetz. Das entspricht dem ganzheitlichen Verständnis der Ökosozialen Marktwirtschaft.

Vorbemerkung

Das Ökosoziale Forum Österreich & Europa (ÖSF) ist ein überparteilicher, unabhängiger Verein, der auf wissenschaftlicher Grundlage für die Ökosoziale Marktwirtschaft eintritt. Das von Josef Riegler entwickelte Modell bringt Wirtschaft, Soziales und Umwelt ins Gleichgewicht. Seine Leitlinien sind Kostenwahrheit, ein berechenbarer Ordnungsrahmen, Subsidiarität und die faire Abgeltung gesellschaftlicher Leistungen. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Sie wird wie erbeten auch dem Präsidium des Nationalrats über die Website des Parlaments übermittelt.

Kernforderungen auf einen Blick

  1. Anpassung absichern. Kosten des Nicht-Handelns im Gesetz verankern, Mittel für Wasser, Boden und Wald mehrjährig sichern, Klimarisikoanalyse vorziehen (§§ 13, 14).
  2. Planungssicherheit schaffen. Die Standortklausel wird auf außergewöhnliche Ereignisse begrenzt; das Zieljahr wird nur als letztes Mittel geändert (§ 1 Abs. 4, § 8 Abs. 6).
  3. Kostenwahrheit als Kompass. Der Klimafahrplan setzt vorrangig auf Preissignale mit sozialem und regionalem Ausgleich; klimakontraproduktive Subventionen werden planbar abgebaut (§ 1 Abs. 5, § 8 Abs. 2, § 13 Abs. 3).
  4. Versorgungssicherheit wahren. Lebensmittel und Rohstoffe aus heimischer Produktion sichern; Produktionsverlagerung ins Ausland ist kein Klimaschutz (§ 1 Abs. 5).
  5. Praxis und Wissenschaft breiter einbinden. Forst-, Holz- und Bioökonomie im Klimadialog, sektorale Arbeitsgruppen mit der Praxis, Agrar- und Forstwissenschaften im Klimabeirat (§§ 5 bis 7).
  6. Länder und Gemeinden einbinden. Eigenes Kapitel zur regionalen Umsetzung im Klimafahrplan (§ 8).
  7. Bioökonomie verankern. Die Österreichische Bioökonomiestrategie wird neben der Kreislaufwirtschaftsstrategie Grundlage des Klimafahrplans (§§ 1, 3, 7, 8).
  8. Leistungen der Land- und Forstwirtschaft anrechnen und abgelten. Senke, Holzproduktspeicher und Substitution werden ausgewiesen und marktnah honoriert (§ 8 Abs. 2, § 15).

Umwelt


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Josef Riegler - Gastkommentar in der Kleinen Zeitung
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