Herkunft und Jugend Hans Kudlichs
Hans Kudlich (1823–1917)[1] stammte aus einer durchaus wohlhabenden, angesehen und nicht kleinen bäuerlichen Familie aus dem österreichisch-schlesischen Lobenstein (Uvalno, heute Tschechische Republik). Neben Hans hatten seine Eltern Johann und Eleonora zehn Kinder gehabt, von denen freilich drei in den Kinderjahren verstorben waren. [2] Sein Bruder Hermann Josef (1809–1887) wurde für Hans wichtig. Hermann führte seinen Bruder auch in den renommierten Juridisch-politischen Leseverein in Wien ein.[3] Über diesen Bruder kam Kudlich auch in Verbindung mit dem wohlhabenden Wiener Bürgertum. Hermann war (seit 1846) mit Maria Aloisia (Luise) Eltz vermählt, die aus einer der prominentesten Wiener Rechtsanwaltsfamilien stammte (Ferdinand Georg Waldmüller hat die Familie 1835 porträtiert).[4] Hermann war 1848 Abgeordneter in der Frankfurter Paulskirche, später Herrschaftsverwalter und Bergwerksbesitzer.
Im Haus von Hermanns Schwiegervater, Dr. August Eltz (1788–1860) konnte der jüngere Bruder durch eine Hauslehrerstellung seine materielle Stellung festigen, erhielt aber auch die Möglichkeit für verschiedene andere gesellschaftliche Kontakte. Nach dem Gymnasium hatte er von 1840 bis 1842 Philosophie studiert (eigentlich nichts anderes als heute die beiden oberen Gymnasialklassen), dann Jus (auf Wunsch des Vaters). Das Studium fesselte ihn nicht besonders. Nur das dringende Zureden seiner Schwägerin brachten ihn soweit, dass er das Studium nicht abbrach und immerhin im Februar 1848 das erste Rigorosum ablegte. Die rührenden Briefe seiner zu Hause hart arbeitenden Schwestern, die den in Wien so fleißig studierenden Bruder stets ebenso bedauerten wie bewunderten (und seine Situation offenbar völlig verkannten), konnten ihn offenbar nicht besonders motivieren. Zu verlockend waren die schönen Seiten des Studentenlebens, das lebhafte liberal-deutschnationale Politisieren im Untergrund in Wien oder Wanderungen mit Freunden.[5] Ob man ihn geradezu als „Bummelstudenten“ bezeichnen kann?[6] 1848 war er immerhin 25 Jahre alt und ein Ende seines Studiums bei weitem nicht in Sicht.
Der 13. März 1848 und Hans Kudlich
Als die Studenten ihre zwei Tage davor formulierten Forderungen den im Landhaus in der Herrengasse tagenden niederösterreichischen Ständen überreichten, war die Stadt voller Menschen und voller Erwartungen. Nach dem Ausbruch der Revolution in Paris (Februar 1848) lag die Wiener Revolution förmlich in der Luft. Immer mehr Menschen drängten in den Hof des damals ja gerade neu (bzw. um-)gebauten Niederösterreichischen Landhauses in der Herrengasse. Rufe nach „Freiheit“ oder „Konstitution“ wurden laut, das Getümmel wurde immer ärger, aufmunternde Reden wurden gehalten und endlich gelang es, die Resolution der Studenten mit ihren eindeutigen Forderungen nach dem Ende der Zensur und nach einer konstitutionellen Verfassung in den Landhaussaal selbst zu bringen. Von dort machte sich dann eine Deputation von Ständemitgliedern auf in die Hofburg, um dort die Forderungen der Studenten, die längst auch die Forderungen des Bürgertuns waren, zu übermitteln. Die Bauern kamen in diesen Forderungen nicht vor. Nur Hans Kudlich, der natürlich unter den Demonstranten war, soll mit seinem Ruf „Robot, Robot!“ auf die Probleme der Bauern hingewiesen haben.[7]
Schließlich räumte Militär die Herrengasse und den Landhaushof, dabei wurde Hans Kudlich durch einen Bajonett-Stich an der rechten Hand verletzt. Seine Rekonvaleszenz erlebte er teils in Gmunden (bei der Familie Eltz), teils im heimatlichen Lobenstein.
Der 13. März 1848 brachte einen raschen und vollen Erfolg: Metternich, das verhasste Symbol des alten Regimes, trat zurück, in den kommenden Tagen wurde die Zensur abgeschafft, die Volksbewaffnung (Nationalgarden und Akademische Legion) bewilligt und eine neue Verfassung versprochen.
Volksbewaffnung und „Akademische Legion“
Zu den Erfolgen des 13. März gehörte – wie schon erwähnt – die Errichtung bürgerlicher „Nationalgarden“ und der Bewaffnung der Studenten, die eine „Akademische Legion“ bildeten. Diese Formation bildete den aktivistischen Kern der Revolution. Sie hatte ihr Hauptquartier in der Aula der Universität, heute das Hauptgebäude der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (Wien, Ignaz-Seipel-Platz 1). Auch Kudlich ließ sich als Legionär darstellen, mit schwarz-rot-goldener Schärpe, einem breiten Kalabreser-Hut und Säbel.
Die Bauern und die Revolution
Die ländliche Bevölkerung machte noch einen Großteil der Bevölkerung der Monarchie aus (Zeitgenossen sprachen von etwa 70 %).[8] Diese ländliche Bevölkerung lebte unter „feudalen“ Verhältnissen, d. h. sie unterstand der persönlichen „Schutzobrigkeit“ eines Grundherren, sehr häufig einer grundherrlichen Gerichtsbarkeit, und sie war, sofern sie über landwirtschaftliche Nutzflächen verfügte, mit diesen fast stets einer Grundherrschaft zins- und dienstbar.[9]
Seit den 1830er Jahren verbreitete sich – trotz der allgemeinen politischen Lähmung – die Einsicht, dass das ganze grundherrschaftliche System nicht mehr allzu viel Zukunft hätte.[10] Schon 1847 gab es immer wieder Fälle von Robot- und Abgabenverweigerung.[11]
Rasch verbreitete sich die Kunde von „Preßfreiheit“, „Konstitution“ und „Nationalgarden“ ab dem 15. März 1848 auch auf das flache Land. Die Bauernschaft reagierte auf die Nachrichten vom Ausbruch der Revolution mit neuerlichen Robot- und Abgabenverweigerungen. Vor allem in Krain kam es auch zur Erstürmung einzelner Schlösser und zur Vernichtung von Herrschaftsarchiven.[12] Selbst im so gemütlichen Niederösterreich wurde die Robot und der Auftrieb der herrschaftlichen Schafe auf die Gemeindeweiden verweigert, und vor allem: Die Bauern begannen zu jagen. Bäuerliche Jagd, das war sozusagen die zentrale symbolische Form der Auflehnung, denn die Jagd war bisher ein ausschließliches Herrenrecht gewesen (und dies aus vielen Gründen für die Bauern sehr lästig).
Die Radikalisierung der Revolution im Mai 1848
Am 25. April 1848 wurde die neue Verfassung verkündet (Pillersdorf’sche Verfassung). Sie sah ein Parlament aus zwei Kammern (Ober- und Unterhaus) vor, das Unterhaus sollte nach einem sehr beschränkten Wahlrecht gewählt werden. Daran entzündete sich die Mairevolution: Die Studenten forderten eine einzige Kammer des neuen „Reichstages“ (des Parlaments) sowie ein allgemeines Wahlrecht („Sturmpetition“ vom 15. Mai 1848). Daraufhin flüchtete die kaiserliche Familie aus Wien nach Innsbruck. Die Regierung wollte jetzt die Akademische Legion auflösen. Die Studenten verweigerten die Auflösung, gemeinsam mit protestierenden Arbeitern errichteten sie Barrikaden (für den allfälligen Straßenkampf). Die Regierung gab nach und verabschiedete ein neues, breiteres Wahlrecht für den Reichstag. Und – was besonders wichtig war – dieser neue Reichstag sollte nun selber die endgültige Verfassung erarbeiten, er sollte ein „konstituierender Reichstag“ werden.
Kudlich 1848 – Wahl in den konstituierenden Reichstag
Im Sommer 1848 sollte der Reichstag zusammentreten – das erste gewählte Parlament in der Habsburgermonarchie, zumindest für die Länder des späteren „Cisleithanien“, also die westliche Reichshälfte der Habsburgermonarchie (Ungarn hatte ein eigenes Parlament). Das Wahlrecht war relativ breit, auch die Bauern durften wählen, ebenso wie das städtische Bürgertum. Häusler und Inwohner, aber natürlich auch Knechte waren nicht wahlberechtigt. Nur die besitzenden Bauern schickten Abgeordnete ins Parlament. Für die Urwahlen (jeder Ort des flachen Landes mit mehr als 250 Einwohnern konnte einen Wahlmann wählen, für jeweils weitere 500 Einwohner je einen weiteren Wahlmann) waren zunächst Wahlversammlungen notwendig.[13]
Kudlich kandidierte in seiner Heimatgemeinde, wo er auch gewählt wurde.[14] Im Reichstag schloss er sich der „Linken“ an, der politischen Gruppierung der jungen Wiener oder deutschböhmischen Intelligenz, die liberales und „deutsches“ Gedankengut vertrat, sich mit schwarz-rot-goldenen Bändern schmückte und den engsten Anschluss an Deutschland forderte.[15]
Der Reichstag – das erste gewählte Parlament Mitteleuropas
Am 22. Juli 1848 trat der Reichstag zusammen. Von den 383 Abgeordneten entfiel etwa ein Viertel auf Vertreter des Besitz- und Bildungsbürgertums, ebenso viele Abgeordnete waren Bauern. Diese Bauernvertreter forderten die sofortige Aufhebung aller bäuerlichen Lasten ohne jede Entschädigung.[16]
Der Antrag Kudlich
Es war daher alles andere als zufällig, wenn schon am 25. Juli 1848 Hans Kudlich seinen am 24. Juli formulierten berühmten Antrag einbrachte:
„Die hohe Versammlung möge erklären:
Von nun an ist das Unterthänigkeits-Verhältnis sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten aufgehoben, vorbehaltlich der Bestimmung, ob und wie eine Entschädigung zu leisten sei [...]“,
der dann am 26. Juli auf die Tagesordnung des Reichstages gesetzt wurde.[17] Gerade die Bauernabgeordneten wussten, dass ihre Wähler dies – und nur dies – interessierte. Schließlich setzten die Bauernabgeordneten es durch, dass Kudlichs Antrag am 8. August auf die Tagesordnung kam.[18]
Voll Optimismus trat man einstimmig in die Vollberatung ein, ohne kommissionelle Vorberatung.[19] Das sollte sich später als schweres Handicap erweisen, weil man einfach jedes kleinste Detail im Plenum beraten musste.
Was Kudlich mit seinem Antrag erreichen wollte, nämlich eine rasche und möglichst einstimmige grundsätzliche Resolution des Reichstages zur Feudalismus-Frage, scheiterte daran, dass er die Entschädigungsfrage offenließ. Für die auf dem Reichstag vertretenen Bauern war die Frage der Entschädigung aber zentral! Kudlich wollte also genau jenes Problem, das der Reichstag jedenfalls lösen musste und das die Bauern rasch in ihrem Sinne geklärt wissen wollten, nicht lösen! Als daher einzelne Abgeordnete darauf hinwiesen, dass man das Entschädigungsproblem nicht irgendwelchen Kommissionen überlassen dürfe, und dass daher der Reichstag selbst grundsätzlich die Frage: Entschädigung für die Grundherren – ja oder nein, und wenn ja, durch wen? –- zu lösen habe, entsprang daraus notwendig eine längere Debatte.
Kudlich selbst hat seinen Antrag zweimal abgeändert, am 8.[20] und am 11. August. Nun hatte sein Antrag folgende, wesentlich konkretere Form:
„Alle Robot und jeder Zehent, so wie überhaupt alle aus dem Unterthänigkeitsverbande, dem Obereigentum, der Dorf- und Schutzobrigkeit, aus dem (Wein-)Bergrecht, der Vogteiherrlichkeit, dem bäuerlichen Lehensverbande entsprungenen oder ihnen ähnlichen Natural-, Geld- oder Arbeitsleistungen des Haus- und Grundbesitzes haben, einschließlich aller Besitzveränderungs-Gebühren, von nun an aufzuhören.“[21]
Die Entschädigungsfrage wollte Kudlich wiederum nicht im Gesetz regeln, sondern einer Kommission übertragen. Aber gerade weil Kudlich die Entschädigungsfrage offen halten wollte, wurden die Bauern gegen die „Linke“ (Kudlichs liberale Fraktion) misstrauisch und konnten zunehmend von der konservativeren Seite des Hauses gewonnen werden. [22]
Der Antrag Kudlich, beladen mit 73 Zusatzanträgen
Durch seine knappe Formulierung forderte Kudlich zahlreiche Zusatzanträge („Amendments“) heraus. Eine Karikatur zeigt den mit diesen Amendments beladenen Kudlich-Antrag als von Ochsen gezogenes überladenes Gespann. Erst am 17. August war die Reihe der Verbesserungsanträge erschöpft – die der Redner noch lange nicht.[23]
Schließlich standen – neben Kudlichs zweimal verbessertem Antrag – 73 Zusatzanträge zur Diskussion.[24] Die sehr ausführliche Debatte wurde von den Bauern und der Linken dominiert. Alle Bauern argumentierten gegen jede Entschädigung. Die Rechte rührte sich lange nicht. Erst eine Rede des Abgeordneten Joseph Alexander Freiherr von Helfert[25] (am 24. August) brachte deren Anschauung klar zum Ausdruck: Auch feudale Rechte seien Eigentumsrechte, und wenn man sie jemandem wegnehme, müsse derjenige, dem sie weggenommen werden, dafür entschädigt werden. Zugleich meinte Helfert, die Entschädigung müsse „billig“ sein, was dann schließlich auch Eingang ins Gesetz fand. Nach langen und mühsamen Debatten fand schließlich jene Variante des Gesetzentwurfes, die der Abgeordnete Josef Lasser[26], ein tüchtiger Verwaltungsbeamter, später mehrfach Minister, formuliert hatte, die Mehrheit (177 gegen 144 Stimmen). Kudlichs Antrag wurde ebenfalls abgestimmt (er enthielt erst jetzt die Forderung nach einer entschädigungslosen Grundentlastung) und unterlag mit 152 gegen 148 Stimmen. [27]
Das Gesetz über die Grundentlastung
Am 7. September erschien das kaiserliche Manifest im Druck, mit welchem die Grundentlastung nun Gesetz wurde. Der Text folgte den Formulierungen Lassers. Aber plötzlich stand der Kaiser ganz im Vordergrund, der bloß „in Übereinstimmung mit dem konstituierenden Reichstag“ gehandelt haben wollte, wenn er nun festlegte:
„Erstens. Die Untertänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältnis ist samt allen diese Verhältnisse normierenden Gesetzen aufgehoben.
Zweitens. Grund und Boden ist zu entlasten, alle Unterschiede zwischen Dominikal- und Rustikal-Gründen werden aufgehoben.
Drittens. Alle aus dem Untertänigkeitsverhältnisse entspringenden, dem unterthänigen Grunde anklebenden Lasten, Dienstleistungen und Giebigkeiten jeder Art, sowie alle aus dem grundherrlichen Obereigenthume, aus der Zehent-, Schutz-, Vogtei- und (Wein-) Bergherrlichkeit und aus der Dorfobrigkeit herrührenden, von den Grundbesitzungen oder von Personen bisher zu entrichten gewesenen Natural-, Arbeits und Geldleistungen, mit Einschluß der bei Besitzveränderungen unter Lebenden und auf den Todesfall zu zahlenden Gebühren, sind von nun an aufgehoben.
Viertens. Für einige dieser aufgehobenen Lasten ist eine Entschädigung zu leisten, für andere nicht. [...]“[28]
Es ist also der Regierung gelungen, die schöne Feder der Grundentlastung rasch auf den kaiserlichen Hut zu stecken – obgleich die Gesetzgebungsarbeit der Reichstag ganz alleine geleistet hatte! Die Reaktion der Bauern auf das Gesetz vom 7. September war zurückhaltend. Im Allgemeinen wurde Befriedigung konstatiert, aber wenig lauter Jubel. Man wusste ja noch nicht genau, was die „billige Entschädigung“ bedeutete – und hinter den Erwartungen der Bauern war das Gesetz eindeutig zurückgeblieben.[29]
Dennoch wird Kudlich als Vater der Grundentlastung geehrt
Dennoch versuchte man, das Ereignis für die liberale Linke publizistisch nutzbar zu machen. Die Bauern sollten den Wienern zeigen, dass sie die Freiheit gern hätten: „Wir machen dem Herrn Kudlich einen Fackelzug mit Nachtmusik“, und zwar am Sonntag vor Michaeli (das war der 24. September), um 6 Uhr abends von der Universität aus.“[30] Am 24. September fand dieser große Fackelzug der „dankbaren Landleute aus allen Provinzen“ für Hans Kudlich statt,[31] wobei sich natürlich alle wichtigen Abgeordneten der Linken ebenfalls zeigten und sprachen. [32] Unter den etwa 1.500 bis 2.000 Teilnehmern sollen sich 600 bis 800 Bauern befunden haben. Den Beginn der Kolonne machten zwei hannakische Bauern (aus Mähren) in ihren Volkstrachten, dann kam die akademische Legion, dann die übrigen samt „Musikbande“. Es wurde der „großartigste aller Fackelzüge“. Durch diese Aktion erst wurde Kudlich zum Bauernhelden stilisiert – langfristig überaus erfolgreich. Aber der Revolution hat es nicht genützt.
Oktoberrevolution
Denn im Oktober spitzte sich die Situation in Wien zu: Die kaiserliche Regierung entsandte Truppen ins – nach ihrer Sichtweise – aufständische Ungarn, dagegen protestierten die Studenten. Auch das Regiment selber wollte nicht nach Ungarn marschieren. Die Nationalgarde wollte den Abmarsch dieser Truppen nach Ungarn verhindern. Denn man fühlte sich im revolutionären Wien mit den Ungarn verbunden! Es kam zu Kämpfen (6. Oktober), in der die Akademische Legion und die Vorstadtgarden (Handwerker und Arbeiter) siegreich blieben, der Kriegsminister Latour wurde ermordet, die Menge stürmte das kaiserliche Zeughaus (heute Feuerwehrzentrale Am Hof) und nahm die dortigen Waffen an sich. Die kaiserliche Familie floh nach Olmütz/Olomouc in Mähren (heute Tschechien). Der offene Kampf zwischen der Wiener Revolution und der kaiserlichen Armee stand unmittelbar bevor.
Schon am 14. Oktober riefen die Studenten den Reichstag dazu auf, den Landsturm zu organisieren.[33] Ähnlich lautete der Aufruf: „Landleute! Brüder!“[34] Am 16. Oktober klagt ein Flugblatt: „Warum kommen die Bauern nicht?“ Denn angesichts der kroatischen Grenzer des Banus Jelačić, die aus Ungarn auf Wien marschierten, sollte sofort der Landsturm aufgeboten werden.[35] Und am selben Tag ruft ein anderes Flugblatt: „Freunde vom Lande! Wenn die Wiener unterliegen, seid auch ihr verloren!“[36] Und, anklagend: „Der Sturm geht los und der Bauer schläft noch!“[37] Und obgleich Hans Kudlich selbst seit 12. Oktober in Nieder- und Oberösterreich unterwegs war, um den bäuerlichen Landsturm gegen die Truppen Windisch-Graetz’ und Jelačić aufzurufen, versagten sich die Bauern seinem Aufruf. Das Unternehmen war ein Fiasko.[38] Schließlich eroberten die kaiserlichen Truppen am 31. Oktober die brennende Stadt. Hinrichtungen prominenter Vertreter der Revolution folgten.
Der neue Kaiser und das Ende der Revolution
Am 2. Dezember 1848 verzichtete Kaiser Ferdinand auf den Thron, sein achtzehnjähriger Neffe Franz Joseph folgte ihm als Kaiser. Eine neue Regierung unter Felix Schwarzenberg übernahm das Ruder. Der Reichstag wurde noch einmal einberufen, nach Kremsier/Kroměříž (Mähren, Tschechen). Dort erarbeitete er noch einen schönen Verfassungsentwurf, wurde aber am 7. März 1849 von der Regierung aufgelöst. Kudlich galt als einer der Oberrevolutionäre und sollte sofort verhaftet werden. Er konnte rechtzeitig fliehen.
Gleichzeitig mit der Auflösung des Reichstages und mit der oktroyierten Verfassung erschien ein auf den 4. März 1849 datiertes Patent, welches bekräftigte, dass die Grundentlastung durchgeführt würde. Es stimmte inhaltlich weitgehend mit dem Gesetz vom 7. September überein, allerdings wurde die Servitutenfrage und einige andere Materien eigenen Gesetzen zugewiesen (ein Patent über die Regulierung und Ablösung der Servituten erschien 1853). Auf dieser Basis wurde die Grundentlastung in den nächsten Jahren zügig durchgeführt.
Die Grundentlastung
Die kaiserliche Regierung unter Schwarzenberg war zwar strikt antirevolutionär und gegen jede demokratische Mitbestimmung – aber die Grundentlastung zog man schnell und entschlossen durch. Man war sicher, dass die im Grunde konservative Bauernschaft durch das Ende von Zehent und Robot in ihrer Loyalität zum Kaiser und zum kaiserlichen Staat noch gefestigt würden.
Im Prinzip teilte man die bäuerlichen Lasten bzw. die Einkünfte der Grundherren in drei Kategorien:[39]
- Die Gerichtsrechte und ähnliche Funktionen der Grundherren hörten ohne Entschädigung auf, sie hatten ja auch Belastungen für die Herrschaft bedeutet.
- Für Abgaben im Zusammenhang mit Eigentumsveränderungen (Laudemium) übernahm der Staat die Entschädigungszahlungen an die ehemaligen Grundherren.
- Für die Masse der bäuerlichen Verpflichtungen (Robot, Zehent, Geldzinse usw.) war eine „billige Entschädigung“ zu leisten. Die jährlichen Verpflichtungen (feudaler Zins) wurden mit dem Faktor 20 multipliziert, dieses so errechnete „feudale Kapital“ musste zu einem Drittel vom verpflichteten Bauern bezahlt werden, zu einem Drittel vom jeweiligen Land, ein Drittel wurde gestrichen.
Die Bauern des heutigen Österreich konnten ihre Grundentlastungsschuld unterschiedlich schnell abtragen. Am schnellsten ging das in Oberösterreich, wo bis 1856 schon 83 % der Grundentlastungsschuld abgetragen waren. Die Niederösterreicher waren die zweitschnellsten. Die steirischen Bauern hatten bis 1861 drei Viertel ihrer Verpflichtungen beglichen.
Das Ende der alten Ordnung bedeutete auch den Beginn einer neuen: Auch auf dem Land wurden autonome Gemeinden geschaffen, der Staat baute ein neues Gerichts- und Verwaltungssystem auf, das 1868 seine endgültige Gestalt erhielt: Bezirksgerichte waren die unterste Instanz der Gerichtsbarkeit, Bezirkshauptmannschaften die unterste staatliche Behörde. Dazu kamen Steuerämter (heute: Finanzämter). Zur Verbesserung der Sicherheitslage wurde auf dem Land die neue Gendarmerie eingerichtet.
Kudlich – Revolutionär auf der Flucht
Kudlich hatte mit diesem Gesetz nichts mehr zu tun – seit der Auflösung des Reichstages am 7. März 1849 wurde er steckbrieflich gesucht und befand sich auf der Flucht. Zuerst emigrierte er nach Sachsen, dann nach Frankfurt, dann wieder nach Sachsen (wo man einen Einfall in Böhmen vorbereitete), dann in die revolutionäre Rheinpfalz, wo er Mitglied der provisorischen Regierung wurde. Nach dem Zusammenbruch des Pfälzer Aufstandes ging er nach Baden, dem letzten revolutionären Zentrum Deutschlands. Von hier kam er Ende Juli 1849 ins Schweizer Exil. Zunächst in Bern, später in Zürich studiert er Medizin, fand in Bern gute Aufnahme im Hause eines Professor Vogt (und heiratete später auch dessen Tochter Luise). 1851 forderte Österreich seine Auslieferung. Zwar wurde diese abgelehnt, doch genehmigten die Schweizer Behörden nur einen Aufenthalt bis zur Beendigung seines Studiums. 1853 schloss er das Studium ab, heiratete und verließ die Schweiz Richtung Amerika. Am 10. Oktober 1854 wurde er in Österreich durch ein Militärgericht in Abwesenheit zum Tode verurteilt, freilich wurde das Urteil schon 1855 ausgesetzt.[40] Er wurde als Arzt in Hoboken ansässig und erlebte ein geradezu methusalemisches Alter. Erst 1917 ist er dort gestorben.
Gescheiterter Versuch eines Comeback
Einmal noch, 1872, versuchte er, politisch in Österreich (wieder) Fuß zu fassen. Er kam über Passau nach Linz, hielt hier eine große Rede – und dabei passierte ihm, der in den USA noch republikanischer als 1848 geworden war, ein im alten Österreich unverzeihlicher Fauxpas: Er vergaß, am Ende seiner Rede das obligate Hoch auf den Kaiser auszubringen.[41] Ein am 2. Mai 1872 gefasster Beschluss des Wiener Gemeinderates, der ihm die Ehrenbürgerschaft der Reichshauptstadt verlieh, musste daraufhin sogleich widerrufen werden.[42] Auch die Beziehungen zu seinen alten Parteifreunden, die ja seit 1867 als deutschliberale Verfassungspartei die Regierung trugen, erreichten nicht mehr die alte Herzlichkeit. Sein Plan einer übernationalen liberalen Sammlungspartei war illusorisch. Damit war der Traum von einem politischen Comeback zu Ende. 1873 kehrte er nach Amerika zurück. Zu den neuen Bauernbewegungen der 1880er Jahre hat er sich geäußert, aber nie mehr in Österreich politisch betätigt.[43] Seine politische Ausrichtung wurde immer stärker deutschnational, antiklerikal und antislawisch. Er engagierte sich auch in Amerika für das deutschnationale Vereinswesen in Österreich, warnte aber stets vor jeglichem Antisemitismus.[44]
Hans Kudlich – der einzige Held von 1848!
Dennoch blieb Hans Kudlich, der strahlende, jugendliche, sentimentale, inhaltlich freilich zweimal gescheiterte Held, bis heute im öffentlichen Gedächtnis als „Bauernbefreier“ lebendig. Offensichtlich besteht im kollektiven Gedächtnis der Nationen ein starker Bedarf an solchen Persönlichkeiten, mit denen man zentrale historische Ereignisse verbinden und „erklären“ kann. Dass die Aufhebung der Untertänigkeit und die Grundentlastung ein solches zentrales Ereignis war, steht außer Zweifel. Außer Zweifel steht auch, dass Kudlich in diesem beschleunigten historischen Prozess vom März bis zum September 1848 eine bedeutende Rolle spielte, die am 26. Juli mit seiner Antragstellung einen symbolträchtigen Höhepunkt erreichte. Aber weder ist das Gesetz vom 7. September „sein“ Werk, noch gelang es ihm, die Bauern für die Revolution militärisch zu mobilisieren. Außerdem wird gerne übersehen, dass sowohl die Pillersdorf’sche Verfassung wie zahlreiche Regierungsverordnungen aus dem Frühjahr 1848 das Ende des Feudalismus schon proklamiert hatten. Es ging „nur“ mehr um die Art der Abwicklung. Durch seine Weigerung, eine ablösefreie Grundentlastung zu forcieren, verlor Hans Kudlich im Reichstag die Sympathien nicht weniger Bauern. Er gehört also in die Reihe der tragischen, gescheiterten Helden, die freilich in der Geschichte genauso beliebt sind wie die erfolgreichen.
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[1] Zur Person Kudlichs neben seinen eigenen „Rückblicken und Erinnerungen“ (1873) vor allem die Biographie von Friedrich Prinz: Hans Kudlich (1823–1917). Versuch einer historisch-politischen Biographie (=Veröffentlichungen des Collegium Carolinum 11), München 1962.
[2] Helmuth Feigl (Hg.): Briefe aus dem Nachlass des „Bauernbefreiers“ Hans Kudlich (1823–1917) (Beihefte zum Jahrbuch der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau XII), 2 Bde., St. Katharinen 2002.
[3] Prinz: Kudlich, S. 8. Zum Juridisch-politischen Verein vgl. Wilhelm Brauneder: Leseverein und Rechtskultur. Der Juridisch-politische Leseverein zu Wien 1840–1990, Wien 1992. Mitglied wurde Kudlich erst im Februar 1848 (Brauneder, ebd., S. 160).
[4] Zu den Verbindungen Kudlichs mit der Familie Eltz enthält der Katalog „Hans Kudlich und die Bauernbefreiung in Niederösterreich“ (Wien 1983), S. 92 ff, zahlreiche Quellen. Von Waldmüller stammt das Bildnis des Notars Dr. Josef August Eltz (1788–1860) mit seiner Gattin Caroline (geb. Schaumburg) und seinen acht Kindern in Ischl. Österreichische Galerie, Inv.Nr. 2567. Vgl. Klaus Albrecht Schröder: Ferdinand Georg Waldmüller, München 1990, S. 112 ff.
[5] Feigl, Briefe, Bd. 1, S. IV: Die Briefe zeigen, dass Kudlichs liberale und deutschnationale Weltanschauung in den Studentenjahren geprägt wurde, auch dass er diesen Idealen stets treu blieb.
[6] So Feigl, Briefe, Bd. 1, S. IV.
[7] Hans Kudlich, Rückblicke und Erinnerungen, 3 Bde., Wien – Pest – Leipzig 1873, Bd. 1, S. 179.
[8] Anonym (Viktor Frh . v. Andrian-Werburg): Österreich und dessen Zukunft, Hamburg 1843, 101 (der Anteil der eigentlichen Bauern wird mit 69 % angegeben).
[9] Das grundherrschaftliche System des Vormärz bei Jerome Blum: Noble Landowners and Agriculture in Austria 1815–1848. A Study in the Origins of the Peasant Emancipation of 1848, Baltimore 1948; Ernst Bruckmüller: Die Grundherren, die Bauern und die Revolution. In: Hans Kudlich und die Bauernbefreiung in Niederösterreich, Katalog des Nö. Landesmuseums NF 134, Wien, 1983, 57–76.
[10] Hanns Schlitter: Aus Österreichs Vormärz. IV.: Niederösterreich, Zürich – Leipzig – Wien 1920, S. 1–3.
[11] z.B. im Waldviertel bei den Herrschaften Kadolz, Allentsteig und Raabs, vgl. Viktor Bibl, Die niederösterreichischen Stände im Vormärz. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Revolution des Jahres 1848, Wien 1911, S. 315.
[12] Bogo Grafenauer: Razredni boji agrarnega prebivalstva [Die Klassenkämpfe der agrarischen Bevölkerung], in: Gospodarska in družbena zgodovina Slovencev. Zgodovina agrarnih panog, Bd. II: Družbena razmerja in gibanja [Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Slowenen. Geschichte der Landwirtschaft, Bd.II: Sozialgeschichte], Ljubljana 1980, S. 481–538, insbes. S. 527–529.
[13] Dazu vgl. das interessante Buch von Thomas Stockinger: Dörfer und Deputierte. Die Wahlen zu den konstituierenden Parlamenten von 1848 in Niederösterreich und im Pariser Umland (Seine-et-Oise), Wien – München 2012.
[14] Kudlich, Rückblicke, Bd.1, S. 306. Sein Gegenkandidat war ein tschechischer Bauer, der in einer rührenden Geste dem erfolgreicheren Konkurrenten nach der Wahl die Hände aufs Haupt legte und einen Segensspruch in tschechischer Sprache sagte.
[15] Kudlich, Rückblicke, Bd. 2, passim; sehr instruktiv sind zahlreiche Briefe und sonstige Quellen im Katalog „Hans Kudlich und die Bauernbefreiung in Niederösterreich“ (Wien 1983).
[16] Das Folgende nach Ernst Bruckmüller: „Kein Zehent, kein Robot mehr!“ Die Bauern, der Reichstag und die Grundentlastung, in: Ernst Bruckmüller, Wolfgang Häusler (Hg.), 1848. Revolution in Österreich (Schriften des Instituts für Österreichkunde 62), Wien 1999, S. 89–128.
[17] Kudlich, Rückblicke, Bd. 2, S. 88 ff ; Anton Springer: Geschichte Österreichs seit dem Wiener Frieden 1809, 2. Teil: Die österreichische Revolution, Leipzig 1865, S. 413; Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach den stenographischen Aufzeichnungen, Band 1 (10. Juli bis 22. August) Wien 1848, S. 159.
[18] Roman Rosdolsky, Die Bauernabgeordneten im konstituierenden österreichischen Reichstag 1848–1849, Wien 1976, S. 133; Springer, Geschichte Bd. 2, S.207.
[19] Verhandlungen des Reichstages, 1, S. 160. - Man hat das später als Versäumnis erkannt, so der Abgeordnete Praschak in der Sitzung vom 30. August: „Wir haben der Welt ein Beispiel gegeben, dass sich die Kammer bei dem Beschlusse, den Gegenstand in Vollberatung zu nehmen, übereilt habe...“ (Verhandlungen des Reichstages Bd. 2, S. 129).
[20] Verhandlungen des Reichstages, 1, S. 419.
[21] Springer: Geschichte Österreichs, 2, S. 416.
[22] Springer: Geschichte Österreichs, 2, S. 417.
[23] Springer: Geschichte Österreichs, 2, S. 417
[24] Springer: Geschichte Österreichs, 2, S. 415
[25] Josef Alexander Freiherr von Helfert (1820 – 1910), Jurist, Historiker, Staatsmann. Gehörte 1848 als Abg. im konservativen Zentrum. Trat für Autonomie der Länder, aber auch einen starken Gesamtstaat ein. Noch 1848 Unterstaatssekretär für Unterricht (bis 1861), ab 1863 Präsident der Vorläuferorganisation des heutigen Bundesdenkmalamtes. Verf. zahlreicher Bücher.
[26] Josef Lasser Frh. v. Zollheim (1815–1879) aus Strobl am Wolfgangsee war im Neoabsolutismus ein wichtiger Beamter, in der liberalen Ära mehrfach Minister und spielte in dieser Zeit eine nicht unbedeutende Rolle. Vgl. Österreichische Biographisches Lexikon Bd. 5, Wien 1993, S. 35.
[27] Verhandlungen des Reichstages, Bd.2, S. 176.
[28] Carl Grünberg, Die Grundentlastung. In: Geschichte der österreichischen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Industrien 1848, Band I/1, Wien 1899, S. 1–80, hier S. 49 f.
[29] Der Zusatzantrag der Abgeordneten Nagele, Popiel, Weigel und Czuperkowicz (von denen drei jedenfalls Bauern waren), dass keine Entschädigung geleistet werden sollte, wurde nach einem erheblichen Tumult am 30. August nicht abgestimmt. Vgl. Verhandlungen des Reichstages, 2, S. 1243 ff.
[30] Josef Mentschl, Die Wiener Presse und das Problem der Bauernbefreiung des Jahres 1848, ms. Phil. Diss, Wien 1848, S. 137 f.
[31] Mentschl, Wiener Presse, S. 141.
[32] Gustav Otruba, Wiener Flugschriften zur Sozialen Frage. II. Hof und Adel / Klerus und Kirchen/ Militärs/ Bürger und Nationalgarden/Studenten und Universität /Bauern/ Frauen/ Juden, Wien 1980, S. 261, Nr. 2133 und 2134.
[33] Otruba, Flugschriften, S. 289, Nr. 2354.
[34] Otruba, Flugschriften, S. 324, Nr. 2596.
[35] Otruba, Flugschriften, S. 292, Nr. 2371.
[36] Otruba, Flugschriften, S. 292, Nr. 2374.
[37] Otruba, Flugschriften, S. 327, Nr. 2616.
[38] Kudlich, Rückblicke, Bd.3, S. 136 ff; Katalog Hans Kudlich (Wien 1983), S. 123
[39] Das Folgende nach Bruckmüller, „Kein Robot! Kein Zehent mehr“, S. 113 -117.
[40] Katalog „Hans Kudlich und die Bauernbefreiung in Niederösterreich“ (Wien 1983), S. 129 ff.
[41] Prinz: Kudlich, S. 166.
[42] Katalog „Hans Kudlich und die Bauernbefreiung in Niederösterreich“ (Wien 1983), S. 133 f.
[43] Hans Kudlich, An den Bauernbund in Österreich, 1882. Dabei verteidigte er die liberale Partei, die zwar zu wenig für die Bauern getan, ihnen aber doch die Freiheit gebracht habe. Rezepte gegen die Krise der 1880er Jahre hatte er auch keine anzubieten (Prinz, Kudlich, S. 188 f).
[44] Prinz, Kudlich, S. 180 f.; Feigl (Hg.), Briefe, Bd. 2, z. B. Brief Nr. 249, S. 434–437.