Am 26. April 1986 kam es im Reaktor 4 des Kernkraftwerks nahe der sowjetischen Stadt Prypjat (in der heutigen Ukraine) während eines fehlerhaft durchgeführten Tests zu einem Kontrollverlust. Dieser führte zu einer Überhitzung und schließlich zur Kernschmelze. Die Sowjetunion informierte sowohl die Anwohner:innen als auch die internationale Öffentlichkeit nur zögerlich und unvollständig über das Ausmaß der Katastrophe und das freigesetzte radioaktive Material. Wind und Regen verteilten in den Tagen danach das radioaktive Material über Skandinavien, Ost- und Mitteleuropa. Das führte zu einer Kontaminierung von Böden und Lebensmitteln auch in Österreich. In Pilzen und Wildtieren können bis heute – 40 Jahre später – erhöhte radioaktive Werte gemessen werden.
Noch im Jahr der Katastrophe wurden internationale Abkommen zur frühzeitigen Benachrichtigung und zur Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen bzw. strahlungsbedingten Notfällen beschlossen. 1989 folgte die Konvention über den physischen Schutz von Kernmaterial, 1998 jene über die nukleare Sicherheit. Im Jahr 2001 trat schließlich die Konvention zur sicheren Behandlung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Kraft. Österreich ist Vertragspartei all dieser Konventionen.
Wie werden nukleare Unfälle eingeordnet?
Während die Begriffe GAU und Super-GAU im Alltag weiterhin gebräuchlich sind, erfolgt die internationale Bewertung heute über die INES-Skala (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA). Diese achtstufige Skala wurde 1990 eingeführt. Ziel ist es, die Öffentlichkeit rasch und nachvollziehbar über das Ausmaß und die sicherheitstechnische Bedeutung eines Ereignisses zu informieren – vergleichbar mit der Richter-Skala bei Erdbeben. Bis heute wurden zwei Ereignisse der höchsten Stufe 7 zugeordnet: Tschernobyl (1986) und Fukushima (2011). Insgesamt kam es seit 1952 zu 33 dokumentierten schwerwiegenden Zwischenfällen und Unfällen in Kernkraftwerken weltweit.
Die Skala reicht von Stufe 0 (keine oder geringe sicherheitstechnische Bedeutung) bis Stufe 7 (schwerster Unfall mit weitreichenden Auswirkungen). Ereignisse der Stufen 1 bis 3 gelten als Störfälle, jene der Stufen 4 bis 7 als Unfälle. Mit jeder Stufe nimmt die Schwere des Ereignisses etwa um den Faktor zehn zu.
Strahlende Zukunft als grüne Übergangstechnologie?
Trotz der katastrophalen Reaktorunfälle in Fukushima und Tschernobyl scheint nukleare Energie weltweit wieder auf dem Vormarsch zu sein – auch durch Klimaschutz-Argumente gestützt. Atomkraft wird in der EU-Taxonomie (das Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten) unter strengen Auflagen als übergangsweise grüne und nachhaltige Wirtschaftsaktivität eingestuft.
Österreich hat gegen diese Einstufung geklagt. Mit Urteil vom 10. September 2025 hat das Europäische Gericht die Klage Österreichs in erster Instanz abgewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Österreich hat gegen das Urteil Rechtsmittel erhoben.
Im Umkreis von 200 Kilometern rund um Österreich sind derzeit 23 Reaktoren in Betrieb, weitere sind geplant. Hier ist eine Karte, auf der alle AKWs um Österreich zu finden sind.

Quelle:
- BMLUK.gv.at
- IAEA.org
- Umweltbundesamt.at
- LPB-BW.de
